Tierschutz

Für die Haltung von Pferden und deren Ausbildung gibt es keine Verordnungen, wie dieses beispielsweise bei anderen Tierarten der Fall ist. Es gibt jedoch Leitlinien des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die zwar keinen Gesetzescharakter haben, bei gerichtlichen Entscheidungen aber in zunehmendem Maße als Richtlinie herangezogen werden. Nachstehend die Leitlinien:

Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten

Bewegungsbedarf von Pferden

Tierschutz im Pferdesport

 

 

 

Richtig betrieben bereitet Pferdesport nicht nur dem Reiter Freude sondern auch den Pferden. Schauen Sie sich dazu auf YouTube die Videos an.

 

Paula mit Corinna Ertl 2014

Horse Agility: Corinna Ertl mit Paula 


Tierschutz rund ums Pferd

Das Wohl und die Gesundheit des Pferdes stehen bei uns an erster Stelle. Jeder, der ein Pferd hält oder nutzt, hat sich dabei immer zuerst am Wohle und an der Gesundheit des Pferdes zu orientieren. Die Richtlinien zur Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht formulieren die grundlegenden Anforderungen an die Gesunderhaltung, Pflege und Ernährung von Pferden.

Die in den Richtlinien zur Grundausbildung von Reiter und Pferd beschriebenen Lektionen und Übungen sowie die Anforderungen an ihre Ausführung sind aus dem Wissen um anatomische und biomechanische Zusammenhänge entwickelt worden. Sie sind kein Selbstzweck, sondern Teil eines systematischen Trainingssystems mit dem Ziel einer gesunden körperlichen und mentalen Entwicklung des Pferdes. Eine gute Ausbildung gemäß der Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ist vor diesem Hintergrund gelebter (und gerittener) Tierschutz.

Unsere Richter und Ausbilder stellen sicher, dass auf Turnieren, aber auch in den Vereinen und Pferdebetrieben die Bedürfnisse der Pferde beachtet und eingehalten werden. Sollte dies im Einzelfall einmal nicht so sein, kümmern wir uns um eine pferdegerechte Lösung – zusammen mit allen Beteiligten.

Gesetzesauszüge zum Tierschutz
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung der Bundesrepublik aufgenommen (Grundgesetz, Art. 20a). Damit ist eine verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Wertentscheidung getroffen, die jeder Tierhalter und Pferdesportler berücksichtigen muss.

Pferde sind landwirtschaftliche Nutztiere und dienen seit ihrer Domestikation vor ca. 6000 Jahren dem Menschen als Arbeits-, Zug- und Reittier.

Der Mensch darf Pferde zu seinen Zwecken nutzen, wenn er die Anforderungen des Tierschutzgesetzes beachtet. Die entsprechenden Paragraphen sind:

§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,darf die Möglichkeit desTieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§ 3
Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) steht beratend allen Pferdefreunden zur Verfügung, wenn es um die Anwendung der guten fachlichen Praxis in Pferdehaltung und Pferdesport geht. Zuwiderhandlungen gegen oben genannte Paragraphen des Tierschutzgesetzes werden von Gerichten und Behörden nach geltendem Recht bestraft.

Welche Anforderungen sich aus der Verantwortung für den Pferdebesitzer, Pferdehalter und Reiter ergeben, ist im Einzelnen näher beschrieben in den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ und in den „Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport“, die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgibt. Weitere kostenlose Broschüren der FN rund um das Thema Tierschutz sind die Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes, die Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport und die Broschüre Fairer Sport mit Informationen zu den Anti-Doping und Medikamentenkontrollregeln (ADMR) sowie folgende im FNverlag erschienene Bücher Orientierungshilfen Reitanlagen- und Stallbau, die Richtlinien zur Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht (Band 4) und die Richtlinien zur Grundausbildung von Reiter und Pferd (Band 1).


Ethische Grundsätze

Auch fast 20 Jahre nach ihrer Verabschiedung haben die "Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes" nicht an Bedeutung und Aktualität verloren. Noch immer ist die Nachfrage nach diesem Leitfaden für den richtigen Umgang des Menschen mit seinem Sport- und Freizeitpartner Pferd ungebrochen hoch. Mehr als 115.000 Broschüren wurden seitdem an Pferdefreunde, Reiter, Fahrer und Voltigiersportler, Züchter, Vereine, Stallgemeinschaften, Funktionäre und Turnierveranstalter verschickt. Die "Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes" liegen nun in der 13. Auflage vor. Eine Erfolgsgeschichte, die ganz besonders unserem Ehrenpräsidenten Dieter Graf Landsberg-Velen (†) zu verdanken ist, der sich seinerzeit für dieses Werk stark gemacht hat.

In den 80er Jahren regte die Abteilung Ausbildung die Bildung einer Grundwertekommission an. Schon damals zeichnete sich die Notwendigkeit ab, Orientierungshilfen zu geben. Immer mehr Menschen drängten in den Reit- und Fahrsport. Doch viele von ihnen hatten keinerlei Erfahrung im Umgang mit dem Pferd. Es mangelte an Wissen über die Bedürfnisse, Haltung und Ausbildung von Pferden. Auch die zunehmende Kommerzialisierung des Sports forderte ihren Tribut.

Die Auseinandersetzung mit den "Ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes" hat in weiten Kreisen des Pferdesports die Menschen in ihrer Verantwortung für das Pferd sensibilisiert. Dies gilt nicht nur für den Turniersport, in dessen Regelwerken die Grundsätze Gesetzescharakter haben und bei Verstößen entsprechende Sanktionsmöglichkeiten Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Ebenso sind sie Bestandteil der Ausbildungsrichtlinien für alle Disziplinen des Pferdesports und Prüfungsfach in der Amateur- wie Berufsausbildung.

Diese Sensibilisierung für den richtigen Umgang mit dem Pferd gilt es nach Kräften weiter zu fördern. Unsere Pferde und Ponys haben ein Recht darauf, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind und sie entsprechend ihrer Anlagen ausbilden und einsetzen, ihre Lebensbedingungen ihren natürlichen Bedürfnissen anpassen und uns gemeinsam für ihre Lebensräume in Natur und Umwelt engagieren.


Beobachtung von Reiter und Pferd auf dem Abreiteplatz


Im Falle eines Tierschutz-Falls

Wie handel ich richtig?

Maßstab ist das Deutsche Tierschutzgesetz. Es besagt, dass niemand ohne vernünftigen Grund einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Bei einem Verstoß gegen diesen Grundsatz liegt der Tatbestand der Tierquälerei vor.

Tierschutzwidrige Umstände können in den verschiedensten Bereichen auftreten und beobachtet werden. In der Pferdehaltung ist jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, dazu verpflichtet, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Eine genauere Beschreibung, wie eine pferdegerechte Haltung gestaltet werden muss, findet man in den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtpunkten“. Diese Auslegungs- und Orientierungshilfe vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauchschutz (BMELV) ist nicht rechtsverbindlich, stellt aber die wichtigste Grundlage für die (Selbst-)Kontrolle in der Pferdehaltung dar. Seitens der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) liefert zudem das Buch „Orientierungshilfen Reitanlagen und Stallbau“ Informationen zu den Anforderungen an die Pferdehaltung. Für Fragen, wie eine tierschutzgerechte Nutzung von Pferden zu gestalten ist, liefern die „Leitlinien Tierschutz im Pferdesport“ Hinweise. Auch in den „Richtlinien“ und „Regelwerken“ (LPO, WBO, APO) sowie in den „Ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes“ der FN werden auf der Grundlage evolutionsbiologischer, ethologischer, anatomischer und physiologischer Kenntnisse, die Anforderungen an Haltung und Nutzung des Pferdes abgeleitet, beschrieben und reglementiert.

Wie helfe ich dem betroffenem Pferd möglichst effektiv und schnell?
Sollten Sie von einem Vorfall oder einer Situation Kenntnis haben, die den Anforderungen an die Haltung und Nutzung des Pferdes nicht gerecht wird, stellt sich die Frage: Wie handele ich richtig? „Richtig“ bedeutet in diesem Falle vor allem: Wie helfe ich dem betroffenem Tier möglichst effektiv und schnell, im Einklang mit den Gesetzen und Regeln?

Erster und wichtiger Ansprechpartner, sollte die Tierschutzvertrauensperson (TVP) des jeweiligen Reitvereins (sofern vorhanden) oder des Landes-, Kreis- oder Bezirksverbandes sein. Die TVP wurde erstmals 1991 in der „Potsdamer Resolution zur reiterlichen Haltung gegenüber dem Pferd“ benannt. Sie soll bei entsprechenden Vorkommnissen in vermittelnder Weise einschreiten. Das heißt, die TVP ist eine fachlich anerkannte Person, die in der Lage ist das Problem sachlich anzusprechen und mit den betreffenden Personen eine Lösung zu erarbeiten. Im Weiteren kann die TVP zwischen Pferd, verantwortlicher Person (Reiter, Fahrer, Voltigierer, Longenführer, Halter, Besitzer ...), Behörde (Amtstierarzt) und Verband vermitteln. Wer in Ihrem Bereich die verantwortliche TVP ist und wie Sie sie erreichen können, erfahren Sie über Ihren zuständigen Landesverband.

Situationsbeschreibung - aber nicht anonym!
Eine Informationsweitergabe und Situationsbeschreibung an die TVP sollte nicht anonym erfolgen. Sie muss immer so objektiv und detailiert wie möglich erfolgen. Es müssen genaue Informationen zum Zeitpunkt, zum Ort, zum Vorgang sowie zu den beteiligten Personen und Pferde zur Verfügung stehen. Eine Dokumentation mit Fotos oder Videoaufzeichnungen kann unterstützend herangezogen werden und auch die Benennung von Zeugen kann zu einer besseren Beurteilung der Situation beitragen.

So bald eine entsprechende Situationsbeschreibung vorliegt, erfolgt eine Aufarbeitung des Falles. Der Weg über die TVP ist zunächst der Versuch, ein Problem innerhalb der verbandsinternen Verantwortlichkeit zu lösen. Dieser Ansatz schließt aber im Weiteren, d. h. bei „Beratungsresistenz“ nicht die behördliche Verfolgung und Abklärung aus.

Der Amtstierarzt des zuständigen Veterinäramtes ist für den gesetzlichen Vollzug des Tierschutzes verantwortlich und dazu angehalten jeder Tierschutzanzeige nachzugehen. Nach Prüfung der Situation auf Basis der aktuellen Gesetzeslage sowie unter etwaiger Zuhilfenahme vorhandener Leitlinien, ist er ermächtigt und verpflichtet Auflagen zu erteilen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden. Von der Überprüfung bis hin zu Auflagen ist der Weg unter Umständen kurz. Bei der Einleitung von Ordnungsverfahren oder gar der Stellung von Strafanzeigen kann es durch zahlreiche Formalitäten, Fristen, Gerichte und Anwälte einige Zeit dauern, bis es zu einer tatsächlichen Verbesserung der Situation kommt.

In Situationen, wo es jedoch um das Leben von Tieren geht, ist das Veterinäramt dazu befugt sich unverzüglich Zugang zu Stallungen oder Räumen zu verschaffen und zum Beispiel ein sofortiges Einziehen der Tiere zu bewirken, unter Umständen auch mit polizeilicher Hilfestellung.

Für die FN mit ihren Mitglieds- und Anschlussverbänden hat der Tierschutz oberste Priorität. Durch die Aberkennung von Auszeichnungen und Lizenzen (wie zum Beispiel FN-Kennzeichungen für pferdehaltende Vereine und Betriebe, Trainerlizenzen, Turnierlizenzen, Abzeichen usw.) als Sanktion bei Tierquälerei wird auch hier ein effektiver Vollzug der Tierschutzes durchgeführt.

Unterstützt wird die Tierschutzarbeit durch die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen und -vereinen. Diese spielen eine zentrale Rolle bei der regionalen Hilfe, Beratung, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Jeder kann einfach effektiven Tierschutz leisten und jeder, der von tierschutzwidrigen Zuständen oder Vorfällen weiß und nichts unternimmt, macht sich zumindest im moralischen Sinne mitschuldig.

Schauen Sie also nicht weg! Die Pferde werden es Ihnen danken!


Hygiene im Stall und auf dem Turnier

 


Der „Hygieneleitfaden Pferd“ der FN steht zum kostenlosen Download zur Verfügung:

https://www.pferd-aktuell.de/shop/index.php/cat/c96_Veterinaermedizin.html.

 


Hinweise zum Umgang mit Infektionskrankheiten

 


Infoblatt Druse

 


Aktuell

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