Tierschutz - Tierschutzfall - Was tun ?

Im Falle eines Tierschutz-Falls

Wie handel ich richtig?

Maßstab ist das Deutsche Tierschutzgesetz. Es besagt, dass niemand ohne vernünftigen Grund einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Bei einem Verstoß gegen diesen Grundsatz liegt der Tatbestand der Tierquälerei vor.

Tierschutzwidrige Umstände können in den verschiedensten Bereichen auftreten und beobachtet werden. In der Pferdehaltung ist jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, dazu verpflichtet, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Eine genauere Beschreibung, wie eine pferdegerechte Haltung gestaltet werden muss, findet man in den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtpunkten“. Diese Auslegungs- und Orientierungshilfe vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauchschutz (BMELV) ist nicht rechtsverbindlich, stellt aber die wichtigste Grundlage für die (Selbst-)Kontrolle in der Pferdehaltung dar. Seitens der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) liefert zudem das Buch „Orientierungshilfen Reitanlagen und Stallbau“ Informationen zu den Anforderungen an die Pferdehaltung. Für Fragen, wie eine tierschutzgerechte Nutzung von Pferden zu gestalten ist, liefern die „Leitlinien Tierschutz im Pferdesport“ Hinweise. Auch in den „Richtlinien“ und „Regelwerken“ (LPO, WBO, APO) sowie in den „Ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes“ der FN werden auf der Grundlage evolutionsbiologischer, ethologischer, anatomischer und physiologischer Kenntnisse, die Anforderungen an Haltung und Nutzung des Pferdes abgeleitet, beschrieben und reglementiert.

Wie helfe ich dem betroffenem Pferd möglichst effektiv und schnell?
Sollten Sie von einem Vorfall oder einer Situation Kenntnis haben, die den Anforderungen an die Haltung und Nutzung des Pferdes nicht gerecht wird, stellt sich die Frage: Wie handele ich richtig? „Richtig“ bedeutet in diesem Falle vor allem: Wie helfe ich dem betroffenem Tier möglichst effektiv und schnell, im Einklang mit den Gesetzen und Regeln?

Erster und wichtiger Ansprechpartner, sollte die Tierschutzvertrauensperson (TVP) des jeweiligen Reitvereins (sofern vorhanden) oder des Landes-, Kreis- oder Bezirksverbandes sein. Die TVP wurde erstmals 1991 in der „Potsdamer Resolution zur reiterlichen Haltung gegenüber dem Pferd“ benannt. Sie soll bei entsprechenden Vorkommnissen in vermittelnder Weise einschreiten. Das heißt, die TVP ist eine fachlich anerkannte Person, die in der Lage ist das Problem sachlich anzusprechen und mit den betreffenden Personen eine Lösung zu erarbeiten. Im Weiteren kann die TVP zwischen Pferd, verantwortlicher Person (Reiter, Fahrer, Voltigierer, Longenführer, Halter, Besitzer ...), Behörde (Amtstierarzt) und Verband vermitteln. Wer in Ihrem Bereich die verantwortliche TVP ist und wie Sie sie erreichen können, erfahren Sie über Ihren zuständigen Landesverband.

Situationsbeschreibung - aber nicht anonym!
Eine Informationsweitergabe und Situationsbeschreibung an die TVP sollte nicht anonym erfolgen. Sie muss immer so objektiv und detailiert wie möglich erfolgen. Es müssen genaue Informationen zum Zeitpunkt, zum Ort, zum Vorgang sowie zu den beteiligten Personen und Pferde zur Verfügung stehen. Eine Dokumentation mit Fotos oder Videoaufzeichnungen kann unterstützend herangezogen werden und auch die Benennung von Zeugen kann zu einer besseren Beurteilung der Situation beitragen.

So bald eine entsprechende Situationsbeschreibung vorliegt, erfolgt eine Aufarbeitung des Falles. Der Weg über die TVP ist zunächst der Versuch, ein Problem innerhalb der verbandsinternen Verantwortlichkeit zu lösen. Dieser Ansatz schließt aber im Weiteren, d. h. bei „Beratungsresistenz“ nicht die behördliche Verfolgung und Abklärung aus.

Der Amtstierarzt des zuständigen Veterinäramtes ist für den gesetzlichen Vollzug des Tierschutzes verantwortlich und dazu angehalten jeder Tierschutzanzeige nachzugehen. Nach Prüfung der Situation auf Basis der aktuellen Gesetzeslage sowie unter etwaiger Zuhilfenahme vorhandener Leitlinien, ist er ermächtigt und verpflichtet Auflagen zu erteilen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden. Von der Überprüfung bis hin zu Auflagen ist der Weg unter Umständen kurz. Bei der Einleitung von Ordnungsverfahren oder gar der Stellung von Strafanzeigen kann es durch zahlreiche Formalitäten, Fristen, Gerichte und Anwälte einige Zeit dauern, bis es zu einer tatsächlichen Verbesserung der Situation kommt.

In Situationen, wo es jedoch um das Leben von Tieren geht, ist das Veterinäramt dazu befugt sich unverzüglich Zugang zu Stallungen oder Räumen zu verschaffen und zum Beispiel ein sofortiges Einziehen der Tiere zu bewirken, unter Umständen auch mit polizeilicher Hilfestellung.

Für die FN mit ihren Mitglieds- und Anschlussverbänden hat der Tierschutz oberste Priorität. Durch die Aberkennung von Auszeichnungen und Lizenzen (wie zum Beispiel FN-Kennzeichungen für pferdehaltende Vereine und Betriebe, Trainerlizenzen, Turnierlizenzen, Abzeichen usw.) als Sanktion bei Tierquälerei wird auch hier ein effektiver Vollzug der Tierschutzes durchgeführt.

Unterstützt wird die Tierschutzarbeit durch die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen und -vereinen. Diese spielen eine zentrale Rolle bei der regionalen Hilfe, Beratung, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Jeder kann einfach effektiven Tierschutz leisten und jeder, der von tierschutzwidrigen Zuständen oder Vorfällen weiß und nichts unternimmt, macht sich zumindest im moralischen Sinne mitschuldig.

Schauen Sie also nicht weg! Die Pferde werden es Ihnen danken!


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