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Verbot des Touchierens am Sprung beschlossen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Anfang Mai im Rahmen der FN-Jahrestagungen ein generelles Verbot des Touchierens am Sprung beschlossen wurde. § 920.2 j) LPO lautet nunmehr wie folgt:
„2. Einen Verstoß begeht insbesondere wer
j) eine Methode anwendet,
aa) bei der das Pferd vor, während oder nach der Überwindung eines Sprunges, Hindernisses oder einer sonstigen Sache mit einem Gegenstand getroffen wird, indem der Gegenstand von einer Person, einer Vorrichtung oder auf sonstige Weise angehoben, geworfen oder sonst bewegt wird. Zulässige Hilfengebung, z.B. Gertenhilfen, entsprechend der Beschreibung in den Richtlinien für Reiten und Fahren bleibt davon unberührt.
bb) bei der ein Pferd vorsätzlich in einen Sprung, Teile eines Hindernisses oder eine sonstige Sache hineinbewegt wird oder es dem Pferd sonst unmöglich gemacht wird, diese zu überwinden ohne daran anzuschlagen.“
Die Änderung ist mit Veröffentlichung im offiziellen Mitteilungsorgan der FN in Kraft getreten, indem sie auf der Internetseite der FN unter folgendem Link veröffentlicht worden ist: www.pferd-aktuell.de/bekanntmachungen
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Langeneke
Geschäftsführer
02 Jul 2022 Verbandsmeisterschaften Kurhessen-Waldeck Voltigieren |
11 Jul 2022 Europameisterschaft Jugend Springen |
15 Jul 2022 Hessische Meisterschaften Dressur und Springen |
15 Jul 2022 Sichtungslehrgang für das Bundesnachwuchschampionat Dressur Pferde 2022 |
16 Jul 2022 Hessische Meisterschaften Voltigieren |
21 Jul 2022 Deutsche Meisterschaft Fahren |
22 Jul 2022 Bundesnachwuchschampionat Vielseitigkeit |
25 Jul 2022 Europameisterschaft |