Einführung eines KRB-Jugend-Leistungskaders

Sehr geehrte Damen und Herren,

der HN-Vorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Anforderungen zur Etablierung von Jugendleistungskadern zu verändern, um mehr Kreisreiterbünde für diese Maßnahme zu gewinnen. Die Einführung des Jugendleistungskaders soll weiterhin unterstützt werden, und zwar mit einem Betrag von bis zu 1.000,- € pro Kreisreiterbund. Gefördert werden weiterhin sechs Trainingseinheiten bis inkl. April 2023, und zwar in Höhe von 100,- € pro Reiter, jedoch max. 1.000,- € pro KRB. (In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des Zeitraums möglich.)

In Abänderung zur bisherigen Verfahrensweise sollen die Jugendlichen gefördert werden, die im Alter bis 14 Jahre mindestens auf E-Niveau, bis 16 Jahre mindestens auf A-Niveau und bis 18 Jahre mindestens auf L-Niveau reiten. Die Geeignetheit kann beispielsweise bei einer Sichtung überprüft werden. Weiterhin ist die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft:

  1. Es werden nur Lehrgänge bezuschusst, die von einem Ausbilder mit gültiger DOSB-Trainerlizenz geleitet werden.
  2. Der Antrag auf die Förderung ist vor der ersten Trainingsmaßnahme unter Angabe der Termine der Trainingstage, der Teilnehmer/Teilnehmerinnen sowie des Trainers bei der Verbandsgeschäftsstelle (Adresse s.o.) zu stellen.
  3. Nach Abschluss der jeweiligen Trainingsmaßnahmen ist an die Geschäftsstelle eine Teilnehmerliste mit den Angaben über Name, Alter und Leistungsniveau zu übermitteln.
  4. Die erste Hälfte des Förderbetrages wird nach der ersten Trainingseinheit und die zweite Hälfte nach der letzten Trainingseinheit überwiesen.

Wir hoffen, dass nunmehr von der Einführung eines Jugend-Leistungskaders auf KRB-Ebene mehr Gebrauch gemacht wird und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Hendrik Langeneke

Geschäftsführer

Pferdesportverband Hessen-Nassau


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