Landeskommission

Die Kommission für Pferdeleistungsprüfungen in Hessen (LKH), ist gemäß § 5 LPO sowie gemäß I A WBO für alle Leistungsprüfungen, Wettbewerbe (WB), Pferdeleistungsschauen (PLS) und Breitensportlichen Veranstaltungen (BV), sowie nach § 3 APO für Sonderprüfungen, Turnierfachleute und Lehrkräfte in Hessen zuständig.

Maßnahmenkatalog bei NeOn-Rücklastschriften

Die Landeskommission Hessen hat nachstehenden Maßnahmenkatalog beschlossen, der zur Anwendung kommt, wenn Pferdesportler mehrere Rücklastschriften in den letzten 24 Monaten hatten:

3 Rücklastschriften                     100,- € Geldbuße
2 weitere Rücklastschriften         200,- € zusätzlich

Bei weitere Rücklastschriften auch nach 24 Monaten kann die Geldbuße angemessen erhöht bzw. eine Turniersperre verhängt werden.

Alle Ordnungsmaßnahmen mit einer Geldbuße von 150,- € und mehr werden im Pferdesport Journal veröffentlicht. (Ausgenommen hiervon sind Jugendliche unter 18 Jahren.)

Eintragung und Fortschreibung von Turnierponys

Für die Eintragung von Turnierponys und deren Teilnahme an Pony-Leistungsprüfungen gemäß LPO und Pony-Wettbewerben gemäß WBO ist eine Messbescheinigung (wird in den Pferdepass eingetragen) der zuständigen Landeskommission erforderlich. Für G-Ponys mit einem Stockmaß von 1,42 m und größer bei der Erstmessung muss bis zum Alter von 7 Jahren jedes Jahr eine aktuelle Messbescheinigung der LKH vorgelegt werden. Diese gilt nur für das laufende Kalenderjahr.

Messtermine vor Ort in Dillenburg können mit einem Messbeauftragten der LKH vereinbart werden:

Lianne Dagan
Landeskommission Hessen
35683 Dillenburg
02771/803414
lianne.dagan@psv-hessen.de

Die Gebühr pro Messbescheinigung beträgt bei der Landeskommission Hessen 32,10€ inkl. Mehrwertsteuer.

Des Weiteren können Messtermine mit Messbeauftragten des Verbands der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V. vereinbart werden.

Die Gebühr pro Messbescheinigung beträgt 20.- Euro für Mitglieder und 30,- Euro für “Nichtmitglieder” (incl. LK- Gebühr) auf den o.g. Sammelterminen. Weitere Messtermine an der Geschäftsstelle in 64347 Griesheim (Pfützenstrasse 67) möglich.

Einzelmesstermine (Hoftermine) werden mit 50.- Euro für Mitglieder und 75,- Euro für “Nichtmitglieder” (incl. LK- Gebühr) zuzüglich anteiligem Fahrtgeld berechnet.

Messbeauftragte:

  • Bettina Auerbach (0172- 695 84 08)
  • Melanie Schulz (0172 – 8521598)
  • Andreas Hornemann (0170 – 346 78 76)
  • Dr. Cordula Kipp  (0171 – 836 05 24)
  • Antje Römer-Stauber  (0173 – 3403794)
  • Klaus Biedenkopf (0152 – 27287503)

Anerkennung von Fremdveranstaltungen

Sicherung von Mindestanforderungen bei Fremdveranstaltungen
Als Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht ist es oberstes Ziel der FN, den fairen Pferdesport zu fördern und zu schützen. Dieses Ziel ist im Rahmen von Pferdesportveranstaltungen aller Art besonders zu verfolgen. Aus diesem Grund stellt die FN detaillierte Regelungen zum Schutz des Tierwohls und des fairen Wettkampfes auf, etwa die LPO, die Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes, die Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport, die ADMR und die ADO. Indem diese Regelungen auch bei sämtlichen Pferdesportveranstaltungen beachtet werden, können Fairness, das Tierwohl, die Sicherheit von Pferdesportler und Pferd sowie die Integrität des Pferdesports gewahrt werden.
In den vergangenen Jahren gab es im Pferdesport einen enormen Zuwachs an Fremdveranstaltungen, also solchen Pferdesportveranstaltungen, die von der FN nicht anerkannt werden, weil sie den Regelungen der FN bzw. der FEI nicht entsprechen und damit der Schutz des Tierwohls und ein fairer, sicherer und integrer Wettkampf durch die FN nicht sichergestellt werden können. Um dieser Gefährdung entgegenzuwirken ist es unerlässlich, an die Veranstalter von Fremdveranstaltungen Mindestanforderungen zu stellen. Die FN bietet Fremdveranstaltern nun die Möglichkeit, ihre Veranstaltung durch die Erfüllung dieser Mindestanforderungen als Fremdveranstaltung anerkennen zu lassen.
Die Anerkennung erfolgt gemäß der Ordnung für die Anerkennung von Fremdveranstaltungen. Sie sichert die Mindestanforderungen, welche sich aus den erklärten Zielen,

  • dem Schutz des Tierwohls und
  • der Sicherstellung eines fairen, sicheren und integren Sportwettkampfes
    ergeben.

Antrag auf Anerkennung als Fremdveranstaltung
Zuständig für die Entscheidung über die Anerkennung einer regionalen Veranstaltung ist die Landeskommission Hessen. Das entsprechende Antragsformular steht unten zum Download bereit.

Liste der anerkannten Fremdveranstaltungen
Bereits anerkannte Fremdveranstaltungen können in der Liste der anerkannten Fremdveranstaltungen eingesehen werden. Die Auflistung wird regelmäßig aktualisiert.

Downloads:
Ordnung für Anerkennung von Fremdveranstaltungen
Antrag auf Anerkennung von Fremdveranstaltungen in Hessen
Liste der anerkannten Fremdveranstaltungen