Equidenpässe

Für die Ausstellung von Equidenpässen für Freizeitpferde, Esel und Kreuzungen in Hessen ist der Pferdesportverband Hessen zuständig. Ein Equidenpass ist ein Pflichtdokument und kann in unserer Geschäftsstelle beantragt werden.  Auch die Eintragung von Besitzwechseln kann beim PSVH beantragt werden.

INFOS ZUM EQUIDENPASS

Ein Equidenpass ist ein Pflichtdokument für alle Pferde, Esel und Kreuzungen.

Für Pferde ohne Rassehintergrund oder ohne Eintragung in ein Zuchtbuch, die in Hessen unterstehen muss der Pass über den Pferdesportverband Hessen e.V. ausgestellt werden.

Equiden, die ab dem 1. Juli 2009 registriert werden, müssen ebenfalls einen Transponder (Mikrochip) tragen.

Der Pass enthält Informationen zur Identifikation des Pferdes, wie Abzeichen und Lebensnummer. Er dient zur Dokumentation tierärztlicher Behandlungen und Impfungen im Arzneimittelanhang. Beim Transport eines Equiden ist der Pass stets mitzuführen.

Weitere Details zur Passausstellung sowie zum Besitzwechsel findest Du im Merkblatt

BESITZERWECHSEL

Eintragung eines neuen Besitzers im Pferdepass

Nach Vorschrift der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 muss nach dem Erwerb eines Equiden der neue Besitzer im Equidenpass/Identifikationsdokument eingetragen werden.

Reichen Sie bitte für den Besitzwechsel für Freizeitpferde in Hessen den Pferdepass im Original per Einschreiben mit dem dazugehörigen Formular für Besitzerwechsel ein.

Im Formular muss die Halter-/Betriebsnummer angegeben werden. Die zuständigen Stelle für Beantragung und Auskunft zur Registriernummer in Hessen ist der HVL in Alsfeld.

Besitzerwechsel für bereits eingetragene Turnierpferde, den Besitzerwechsel für bereits registrierte Freizeitpferde oder die Eintragung des Besitzers bei noch nicht registrierten Pferden ist die entsprechende Abteilung bei Pferdesport Deutschland (FN) zuständig.