Richteranwärter

Grundsätzlich ist die Richterlaufbahn in der APO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung) unter dem Abschnitt G „Turnierfachleute“ geregelt. Die Ausbildung beginnt mit der Tätigkeit als Richteranwärter. Hierfür ist zunächst die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission erforderlich.
 
Hier finden Sie einen Überblick über den Einstieg in die Tätigkeit als Richter im Pferdesport.
 
Untenstehende Dokumente bilden den Leitfaden zur Grundrichterprüfung:
 
 
Weitere Informationen werden über die Geschäftsstelle, 02771/8034-0, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, erteilt.

 


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