in Hessen
Überblick über den Einstieg in die Richterlaufbahn
Grundsätzlich ist die Richterlaufbahn in der APO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung) unter dem Abschnitt G „Turnierfachleute“ geregelt.
Die Ausbildung beginnt mit der Tätigkeit als Richteranwärter.
Hierfür ist zunächst die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission erforderlich.
Die Landeskommission Hessen hat festgelegt, dass für die fachliche und persönliche Eignung zunächst der sogenannte „Eingangstest I“ durchgeführt wird.
Der Test enthält eine mündliche Vorstellung sowie eine Überprüfung pferdesportlicher Kenntnisse in den Bereichen Dressur, Springen und der LPO.
Nach bestandenem Eingangstest erfolgt die Aufnahme auf die Richteranwärterliste der Landeskommission Hessen.
Während der Anwärterzeit assistieren die Richteranwärter auf Turnieren in unterschiedlichen Prüfungen. Sie erhalten von der Landeskommission entsprechende Testatbögen, aus welchen sich der genaue Umfang der Assistenztätigkeit ergibt. Erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt dann der sogenannte „Eingangstest II“. Danach wird entschieden, ob eine Fortschreibung auf der Anwärterliste erfolgen kann.
Für die Betreuung der Richteranwärter stehen Mentoren zur Verfügung. Gegen Ende der Assistenztätigkeit erfolgt eine gutachterliche Überprüfung bei einem Mentor, welcher ein schriftliches Gutachten erstellt.
Der Zeitraum vom ersten Eingangstest bis zur Absolvierung sämtlicher Testate und Erstellung des Gutachtens sollte zwei Jahre nicht überschreiten.
Während dieser Zeit besteht die Verpflichtung, zumindest an einem dreitägigen Vorbereitungsseminar der LK Hessen teilzunehmen.
Der Richteranwärterzeit schließt sich die Anmeldung zur Richtergrundprüfung an.
Die Anmeldung erfolgt über die Landeskommission Hessen, und zwar aufgrund der Auswertung der gutachterlichen Stellungnahme sowie der Eindrücke im Vorbereitungsseminar.
Die Grundprüfung unterteilt sich in drei Module. Während Modul 2, das Richten von Basisprüfungen, und das Modul 3, Richten von Dressur- und Springprüfungen, zentral in Warendorf geprüft wird, erfolgt eine Prüfung des Moduls 1, Richten von Breitensportlichen Wettbewerben dezentral innerhalb der Landeskommissionen.
Der Grundprüfung in Warendorf geht ein dortiger Lehrgang voraus.
Nach bestandener Richtergrundprüfung besteht die Berechtigung, Dressur- und Springprüfungen bis zur Klasse L sowie Basisprüfungen und Breitensportliche Wettbewerbe zu richten.
Danach können Zusatzprüfungen, z.B. für Vielseitigkeit und Aufbauprüfungen, sowie Höherqualifikationen erfolgen. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus dem Abschnitt G der APO.
Weitere Informationen werden über die Geschäftsstelle, 02771/8034-0,
Landeskommission Hessen