Fördermaßnahmen PSVH
Verband berät Reitvereine und Pferdebetriebe
Vorstände von Reitvereinen und Inhaber von Pferdebetrieben können eine Beratung durch den Verband in Anspruch nehmen (Vereine kostenfrei / Betriebe gegen Aufwandsentschädigung)
Was wird beraten ?
Allgemeine Themen sind Vereinsorganisation, Vereinsgründung, Haftungsfragen, Versicherungsfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Finanzfragen sowie baurechtliche Fragen und Unterstützung bei der strategischen Ausrichtung.
Im Ranking vorn stehen fragen zu Berufsgenossenschaften, Haftung und Versicherung, Genehmigungsverfahren für bauliche Vorhaben, Gewinnung von Mitgliedern und Ehrenamtlern, Satzhungsfragen, Unfallverhütung, Vereinsrecht, Arbeitseinsätze - Vereinsmitglieder und die gesetzliche Unfallversicherung für Ehrenamtler. Immer mehr kommen auch Fragen zum Schulsport und zur Möglichkeit Kosten zu senken.
Ein weiteres spezielles Angebot der Vereinsberatung ist Mediation im Verein. Konflikte, sowohl innerhalb des Vorstands, als auch zwischen Mitgliedern und Vorstand führen oft zu einer extremen Belastung der Ehrenamtsträgern. Hier kann eine Mediation unterstützen und zu einer nachhaltigen Lösung führen.
Eine steuerliche Beratung leistet der Verband nicht; wir können Ihnen aber Beratungsbüros nennen.
Die Koordination der Beratungstermine erfolgt über die PSVH-Geschäftsstelle. Frau Alisia Meyer, 02771/803414,
PSVH-Fördermaßnahmen 2023
Fördermaßnahmen HN
Einführung eines Jugend-Leistungskaders auf KRB-Ebene
Sehr geehrte Damen und Herren,
der HN-Vorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Anforderungen zur Etablierung von Jugendleistungskadern zu verändern, um mehr Kreisreiterbünde für diese Maßnahme zu gewinnen. Die Einführung des Jugendleistungskaders soll weiterhin unterstützt werden, und zwar mit einem Betrag von bis zu 1.000,- € pro Kreisreiterbund. Gefördert werden weiterhin sechs Trainingseinheiten bis inkl. April 2023, und zwar in Höhe von 100,- € pro Reiter, jedoch max. 1.000,- € pro KRB. (In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung des Zeitraums möglich.)
In Abänderung zur bisherigen Verfahrensweise sollen die Jugendlichen gefördert werden, die im Alter bis 14 Jahre mindestens auf E-Niveau, bis 16 Jahre mindestens auf A-Niveau und bis 18 Jahre mindestens auf L-Niveau reiten. Die Geeignetheit kann beispielsweise bei einer Sichtung überprüft werden. Weiterhin ist die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft:
- Es werden nur Lehrgänge bezuschusst, die von einem Ausbilder mit gültiger DOSB-Trainerlizenz geleitet werden.
- Der Antrag auf die Förderung ist vor der ersten Trainingsmaßnahme unter Angabe der Termine der Trainingstage, der Teilnehmer/Teilnehmerinnen sowie des Trainers bei der Verbandsgeschäftsstelle (Adresse s.o.) zu stellen.
- Nach Abschluss der jeweiligen Trainingsmaßnahmen ist an die Geschäftsstelle eine Teilnehmerliste mit den Angaben über Name, Alter und Leistungsniveau zu übermitteln.
- Die erste Hälfte des Förderbetrages wird nach der ersten Trainingseinheit und die zweite Hälfte nach der letzten Trainingseinheit überwiesen.
Wir hoffen, dass nunmehr von der Einführung eines Jugend-Leistungskaders auf KRB-Ebene mehr Gebrauch gemacht wird und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Hendrik Langeneke
Geschäftsführer
Pferdesportverband Hessen-Nassau
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Seit vielen Jahren gewährt der Pferdesportverband Hessen-Nassau Zuschüsse zu Lehrgängen für Reiter, Fahrer und Voltigierer. Dabei ist es unerheblich, ob die Lehrgänge der Breitensportförderung, der Leistungssportförderung oder einfach nur der Heranführung an den Pferdesport dienen. Voraussetzung ist lediglich die Mitgliedschaft der Teilnehmer in einem Verein, der unserem Verband angeschlossen ist.
HN - Anschreiben Bezuschussung (Stand: 09.03.2017)
HN - Antrag auf Bezuschussung
HN - Teilnehmerliste
Zuschuss für die Durchführung von Trainerfortbildungsseminaren
Trainerfortbildungen der Kreisreiterbünde
Wir dürfen Sie sehr herzlich bitten, im kommenden Winterhalbjahr wieder Trainerfortbildungsseminare durchzuführen und diesbezügliche Details mit unserer Mitarbeiterin Kyra Heinrich abzustimmen. Sie haben dabei die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 500,- € (200,- € von PSV Hessen und 300,- € von PSV Hessen-Nassau) zu erhalten.
Dillenburg im August 2016